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Allgemeine Geschäftsbedingungen - T-Bird Weddings

§ 1 Geltungsbereich - Genderklausel

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge in Bezug auf die Anmietung von Kraftfahrzeugen und Dienstleistungen der TBird Weddings Oldtimer-Vermietung. Die Beförderung und sonstige Dienstleistungen werden auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sofern die im jeweiligen Mietvertrag enthaltenen Vertragsbedingungen nicht anderslautend sind.

 

Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen/Männer/Divers beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt, also z.B. "Teilnehmer" statt "TeilnehmerInnen" oder "Teilnehmerinnen und Teilnehmer".

Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Bei einer schriftlichen oder (fern-)mündlichen Anfrage bekommt der Kunde ein Angebots-/Auftragsformular mit allen erforderlichen Angaben zugesandt. Die Zusendung erfolgt entweder per Brief, per Fax oder per E-Mail. Nach Eingang des durch den Kunden unterzeichneten Auftrags erhält dieser eine entsprechende Auftragsbestätigung (Brief, Fax oder E-Mail) . Nach Zahlung/Eingang der vereinbarten Vorauszahlung gilt der Vertrag als zustandegekommen. 

 

§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich als Bruttopreise (Kleinunternehmer gem. § 19 UStG).

Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis. Zu einem späteren Zeitpunkt anders lautende, getroffene schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Mietpreis, Mietdauer und sonstigen Leistungen bleiben davon unberührt. Mit Vertragsabschluss wird zur gegenseitigen Terminabsicherung eine Vorauszahlung von 50% des Mietpreises fällig. Die Vorauszahlung wird bei der Endabrechnung angerechnet. Die vollständige Zahlung des Mietpreises ist grundsätzlich spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt zu überweisen. In besonderen Fällen ist es ausnahmsweise möglich, den Mietpreis vor Fahrtantritt an den Fahrer in bar zu bezahlen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung.

Mit dem Mietpreis ebenfalls abgegolten, ist die Nutzung als Kulisse für ein privates Foto-/Videoshooting sowie die Verwendung der dabei entstandenen Bilder/Filme und -dateien zu privaten Zwecken. 

Die gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs als Kulisse für Foto-/Videoshootings und/oder der bei privaten oder gewerblichen Foto-/Viedeoshootings entstandenen Bilder/Filme und -dateien ist nur mit Zustimmung/nach erteilter Freigabe gestattet und wird gesondert abgegolten. 

 

§ 4 Auslandsfahrten

Bei Auslandsfahrten trägt der Kunde die Mehrkosten für Park-/Straßengebühren, ggf. Übernachtungskosten für den Fahrer, Eintritte, Fährkosten u.s.w.

 

§ 5 Beförderung und Bestimmungen

Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Das Fahrzeug verfügt lediglich über Beckengurte für Fahrer und Beifahrer. Im Fond besteht keine Möglichkeit sich anzuschnallen. Im Fahrzeug besteht Rauchverbot. Haustiere jeglicher Gattung werden nicht befördert. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln die Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs dar, sind TBird Weddings Oldtimer-Vermietung und/oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesen Fällen wird der volle Preis, ggf. einschließlich Neben- und Sonderleistungen, berechnet.

 

§ 6 Vertragsstornierung

Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen durch den Kunden werden folgende Beträge einbehalten:

November bis April:

50% der Vertragssumme bei Stornierung bis sechs Wochen vor Antritt der Fahrt und 75% der Vertragssumme bis zwei Wochen vor Antritt der Fahrt. Sollte die Stornierung innerhalb der letzten beiden Wochen vor Fahrtantritt erfolgen, 100%.

Mai bis Oktober:

50% der Vertragssumme bei Stornierung bis sechs Wochen vor Antritt der Fahrt, danach 100%. 

 

Bei Stornierung , die durch TBird WEddings zu verantworten ist, erfolgt volle Erstattung.

Die gesetzliche Rücktrittfrist wird davon nicht berührt.

 

§ 7 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Fahrzeug. Er haftet auch für die von anderen Personen verursachten Schäden am Fahrzeug, sofern der Verursacher hierzu nicht selbst in der Lage ist. Werbeanbringungen am Fahrzeug bedürfen der vorherigen Absprache. TBird Weddings Oldtimer-Vermietung behält sich vor, Werbeanbringungen abzulehnen. 

 

§ 8 Haftung TBird Weddings Oldtimervermietung

Für jegliche Schäden die durch Fahrzeugausfälle zustande kommen, wird keine Haftung übernommen. Sofern möglich erfolgt Ersatzgestellung - ansonsten Erstattung des bisher geleisteten Entgelts. Im Übrigen gilt die gesetzliche Haftpflicht.

 

§ 9 Versicherungsschutz

Für die Fahrzeuge besteht die gesetzliche Haftpflicht- sowie  (Vollkasko-)Versicherung. Eine Insassenunfallversicherung besteht nicht.

 

§ 10 Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Jülich-Stetternich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Jülich.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

 

Rainer Heck

TBird Weddings

Talstraße 9

52428 Jülich

+49/176/55282512

Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG

 

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